Neues Muster 9 ab 01.01.2026
Die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt erfolgt ab 1. Januar auf dem geänderten Formular 9. Dieses wird bislang nur bei Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes verwendet. Das aktuelle Formular 9 (4.2019) ist nur noch bis 31. Dezember gültig. Das neue Formular 9 (1.2026) kann ab 08.12.25 hier bestellt werden. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen werden ihre Verordnungssoftware für die Blankoformularbedruckung bis zum 1. Januar anpassen.